Medienmitteilung des Gemeinderates

14. April 2010
Stellungnahme zum Flughafen-Kapitel im Richtplan
Im Rahmen der Anhörung zur Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel "Flughafen Zürich", verlangt der Gemeinderat die konsequente Betriebsausrichtung nach Norden, die Konzentration des Fluglärms über schwach besiedelte Gebiete, sowie die lärmarme Ausgestaltung der An- und Abflugverfahren. Südanflüge und neue Südabflugverfahren kommen für den Gemeinderat weiterhin nicht in Frage.

Das Kapitel "Flughafen Zürich" im kantonalen Richtplan wird koordiniert und gleichzeitig mit dem sogenannten "Objektblatt Flughafen Zürich" des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Mitte dieses Jahres öffentlich aufgelegt werden. Hauptziel der Vorlage ist es, Flughafenplanung und Siedlungsentwicklung rund um den Flughafen zu ermöglichen. Die kantonalen Festlegungen umfassen die Lage der Pisten, den Umfang des Flughafens und die Abgrenzungslinie als umhüllende Lärmkurve für Besiedelung und Flugwesen. Wie der Flughafen betrieben wird, ist nicht Gegenstand der Revisionsvorlage. Die im Richtplan eingetragenen Pisten dienen allein der raumplanerischen Vorsorge; einer Pistenverlängerung müssten die Stimmberechtigten aufgrund des Flughafengesetzes zustimmen. Indem der Umfang des Flughafens festgelegt wird, kann der Raum für die benötigten Bauten und Anlagen gesichert werden.

Zusammen mit anderen Städten und Gemeinden des Fluglärmforums Süd verlangt der Gemeinderat, im Richtplantext die folgenden Festsetzungen aufzunehmen:

Ausrichtung
Der Flughafenbetrieb ist nach Norden ausgerichtet. Grundsätzlich wird von Norden her ge-landet; gestartet wird nach Norden oder Westen. Südanflüge und neue Südabflüge sind als Dauerlösung nicht erlaubt.

Lärmkonzentration
Der Fluglärm ist zu konzentrieren. Dicht besiedelte Wohngebiete dürfen nicht überflogen werden und die kantonalen Zentrumsgebiete im Süden des Flughafens sind zu schonen.

Technische Verfahren
Die Flugverfahren sind betrieblich und technisch möglichst lärmarm zu gestalten. An- und Abflüge sind so festzulegen, dass möglichst wenige neue Bewohnerinnen und Bewohner der Region betroffen sind.

Beschränkung
Die Zahl der Flugbewegungen ist auf 320'000 pro Jahr zu beschränken.

Der Gemeinderat begründet seine Forderungen nicht zuletzt damit, dass es absurd ist, entlang von Strassen und Eisenbahnlinien teure Lärmschutzmassnahmen zu bauen, gleichzeitig aber die zunehmende "Verlärmung" von dicht besiedelten Gebieten mit Fluglärm zuzulassen. Nach Meinung des Fluglärmforums Süd die Plattform von 32 Gemeinden und Städten im Süden des Flughafens Zürich und damit Vertreterin von über 300'000 von den Südanflügen betroffenen Menschen in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Schwyz schenken der Bund und die Flugsicherung Skyguide der Lärmvermeidung nach wie vor zu wenig Beachtung.

Prüfung der Jahresrechnungen durch den Kanton
Die Rechnungsprüfungskommission hat den Haushalt in finanzpolitischer und finanztechnischer Hinsicht zu prüfen. In finanztechnischer Hinsicht umfasst die Prüfung die Jahresrechnung, den Geldverkehr und die Bücher ausgewählter Verwaltungsbereiche, damit die Haushalt- und Rechnungsführung den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen der Gemeinde entspricht. Zur finanzpolitischen Prüfung gehören alle Anträge an die Gemeindeversammlung, die von finanzieller Tragweite sind (sprich: Voranschlag, Jahresrechnung und Kreditanträge). Ferner prüft die Rechnungsprüfungskommission in diesem Zusammenhang Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Für die finanzpolitische Prüfung ist die Rechnungsprüfungskommission durch die Wahl durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger legitimiert. Für die finanztechnische Prüfung dagegen zählt ausschliesslich die Fachkunde. Die Fachkunde der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission lässt sich nicht mit der Wahl an der Urne vereinbaren. Da die finanztechnische Prüfung nicht politischer Natur ist, kann sie durch eine qualifizierte Fachperson oder -stelle vorgenommen, die unabhängig sein muss.

In Absprache mit der Schulpflege und der Rechnungsprüfungskommission hat der Gemeinderat die Abteilung Revisionsdienste des kantonalen Gemeindeamtes mit der Prüfung beauftragt. Der aufgrund der neuen Kantonsverfassung notwendig gewordene Beschluss wird bereits für die Jahresrechnung 2009 der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde angewendet.

Neues Projekt des Zweckverbands Kläranlage VSFM
Der Zweckverband Kläranlage VSFM hat im Jahr 2005 den revidierten Generellen Entwässerungsplan GEP den Verbandsgemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Fällanden und Maur unterbreitet; der Gemeinderat Fällanden hat dem GEP anfangs Oktober 2005 zugestimmt. Als strategisches Planungsinstrument für die gesamte Siedlungsentwässerung umfasst der GEP das Kanalisationssystem und die Gewässer. Der GEP bildet auch die Grundlage für einen effektiven Mitteleinsatz und die Werterhaltung des Entwässerungssystems.

Vor zwei Jahren konnten die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten der ARA Bachwis abgeschlossen werden. Mit einem gemeinsamen Konzept sollen jetzt in den Verbandsgemeinden das Fernwirk- und Bewirtschaftungssystem für die Sonderbauwerke installiert werden. Damit lassen sich die Prozessabläufe weiter optimieren, was zu besseren Resultaten und tieferen Betriebskosten führt. In Fällanden sollen zwei Regenbecken (Gättenhusen und Bachwis) sowie der Regenüberlauf Glattwis mit den notwendigen Mess-, Steuer- und Regelgeräten für den ferngesteuerten Betrieb ausgerüstet werden. Für Fällanden werden die Kosten auf Fr. 358'000.-- ver-anschlagt. Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Verbandsgemeinden ihre Sonderbauwerke auf den selben technischen Stand bringen, hat der Gemeinderat den notwendigen Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt.

Bundesfeier 2010
Die diesjährige 1. August-Feier wird wie in der Vergangenheit auch mit der Musikgesellschaft Fällanden und dem Männerchor organisiert. Festwirtschaft, musikalische Beiträge, die Ansprache des Gemeindepräsidenten sowie das Höhenfeuer sind mittlerweile ein fester und beliebter Bestandteil des Fällander Jahreskalenders geworden. Für das Festzelt, die WC-Anlagen, die Werbung, die Bewachung usw. usf. hat der Gemeinderat Fr. 24'000.-- bewilligt.

Personelles
Markus Landtwing, Leiter Bistro und Küche, verlässt Ende Mai 2010 das Alterszentrum Sunnetal. Das Auftragsverhältnis mit Lucia Villiger, Leiterin für MuKi-Deutschkurse, wurde vertraglich geregelt.

Zugehörige Objekte

Name
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