11. Oktober 2010
Der Beginn des öffentlichen Winterdiensts steht unmittelbar an. Ab 1. November sind viele fleissige Hände, Salzstreuer und Schneepflüge im Winterdiensteinsatz Die Verantwortlichen sind vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten Strassen und Gehwege in einem möglichst guten Zustand zu halten. Details zu den Dringlichkeitsstufen entnehmen Sie bitte dem Winterdienstkonzept unter www.faellanden.ch.

Der Winterdienst auf den Staatsstrassen wird grundsätzlich von den Beauftragten des kantonalen Tiefbauamtes besorgt. Die öffentlichen Gemeindestrassen und Wege sowie Privatstrassen und –wege mit öffentlichem Wegrecht bzw. einer entsprechenden Dienstbarkeit werden von den Mitarbeitern des Werkhofes Fällanden bewirtschaftet. Privatstrassen ohne Dienstbarkeit sind von den privaten Eigentümern selbst zu bewirtschaften. Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Es ist nicht gestattet, den auf Privatgrund geräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, dürfen Fahrzeuge nicht auf Gehwegflächen und ausserhalb markierter Parkfelder sowie im Parkverbot abgestellt werden. Jede Haftung für Schäden an unsachgemäss stationierten Fahrzeugen, welche beim Schneepflügen oder beim Salz- oder Splitt streuen entstehen, wird abgelehnt.

Die Benützer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienstkonzept in Fällanden nicht davon ausgehen (siehe Dringlichkeitsstufen), dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- und/oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise bzw. die Ausrüstung auf die winterlichen Verhältnisse anzupassen.

Gemeinde Fällanden
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit