Teilrevision des kommunalen Gesamtplans (Richtplan) und der Bau- und Zonenordnung

6. Mai 2014
Teilrevision des kommunalen Gesamtplans (Richtplan) und der Bau- und Zonenordnung
Öffentliche Auflage gemäss § 7 PBG

Fällanden. Der Gemeinderat hat am 15. April 2014 beschlossen:
Die vom Gemeinderat verabschiedeten Planungsunterlagen werden im Sinne von § 7 des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) während 60 Tagen vom 02. Mai 2014 bis 02. Juli 2014 öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen, bestehend aus:

• Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Stand 15.04.2014
• Kommunaler Gesamtplan, Siedlungs- und Landschaft, Stand 15.04.2014
• Teilrevision Zonenplan, Stand 15.04.2014
• Ergänzungen Bau- und Zonenordnung, Stand 15.04.2014

liegen während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Fällanden auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Bau eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann sich jedermann schriftlich zum Inhalt der Vorlage äussern. Einwendungen sind schriftlich bis spätestens am 02. Juli 2014 (Poststempel) an den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, zu richten.

Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teil-revisionsvorlagen an der Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Fällanden

Zugehörige Objekte

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Bauordung_Teilrevision_Ortsplanung_2014.pdf Download 0 Bauordung_Teilrevision_Ortsplanung_2014.pdf
Bericht_Teilrevision_Ortsplanung_2014.pdf Download 1 Bericht_Teilrevision_Ortsplanung_2014.pdf