Erneuerungswahlen Amtsdauer 2006 bis 2010

25. November 2005
Die Gemeindeordnungen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sowie der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde halten fest, dass die Erneuerungswahlen gemäss Wahlgesetz durchzuführen sind. Das Wahlgesetz wurde jedoch per 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die politischen Rechte abgelöst. Somit stellt sich die Frage, welches Gesetz bei den Erneuerungswahlen zum Zug kommt.

Abklärungen beim kantonalen Gemeindeamt haben ergeben, dass die Erneuerungswahlen für die Organe der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde a) nach dem Gesetz über die politischen Rechte und b) nur für die in den Entwürfen für eine totalrevidierte Gemeindeordnung (welche an den Gemeindeversammlungen vom 23. November 2005 unverändert zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet worden sind) an der Urne zu wählenden Organe stattzufinden haben. Anders präsentiert sich die Situation bezüglich der Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege dar. Da die Gemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde ebenfalls auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes verweist, die Kirchgemeinde aber im Gegensatz zur Politischen Gemeinde und zur Schulgemeinde die Gemeindeordnung nicht an das Wahlverfahren des Gesetzes über die politischen Rechte anpasst, ist die Erneuerungswahl der Kirchenpflege nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes durchzuführen.

Somit werden am 19. März 2006 (im ersten und gegebenenfalls am 30. April 2006 im zweiten Wahlgang) die nachstehenden Organe der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2006 bis 2010 folgendermassen an der Urne gewählt:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte
  • Gemeinderat: 7 Mitglieder und Präsident(in)
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder
  • Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder und Präsident(in)
  • Gemeindeammann und Betreibungsbeamter
  • Schulpflege: 9 Mitglieder und Präsident(in)

Nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes
  • Evangelisch-reformierte Kirchenpflege: 7 Mitglieder und Präsident(in)

Für die Anordnung der Erneuerungswahl der Römisch-katholischen Kirchenpflege Dübendorf ist die dortige wahlleitende Behörde zuständig.

Die Schulpflege und die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege haben die Aufgaben der Wahlleitung ganz der Politischen Gemeinde übertragen. Die wahlleitende Behörde (sprich: der Gemeinderat) kann den Wahl- und Abstimmungsunterlagen ein Beiblatt beilegen, auf dem die Personen aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

Der Gemeinderat hat am 22. November 2005 beschlossen, die Wahlanordnung für die Organe der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde inklusive Beiblatt festzulegen. Damit wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Für die Bestellung der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege sind wie in der Vergangenheit Wahlvorschläge einzureichen, wobei jeder Vorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen ist.

Formulare mit den notwendigen Angaben für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Meldung von Personen für das Beiblatt können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder unter Erneuerungswahlen der Gemeindeorgane (Kandidaturen) herunter geladen werden.

Dieser Information ist der Text der Wahlanordnung angehängt. Die amtliche Publikation im Glattaler ist für Freitag, 2. Dezember 2005, vorgesehen.


Fällanden, 25. November 2005


Kontaktperson:
Natalie Kuratli, Leiterin Abteilung Präsidiales
Telefon 043 355 35 58
natalie.kuratli@faellanden.ch

Zugehörige Objekte

Name
Wahlanordnung Erneuerungswahlen.pdf Download 0 Wahlanordnung Erneuerungswahlen.pdf