Meldung Hundehaltung bis März 2006Hundebezeichnung 2007Die Gemeinden haben gemäss kantonalem Hundegesetz ein Verzeichnis der in ihrem Gebiete gehaltenen Hunde zu erstellen. Das Halten von Hunden muss bis spätestens Ende März 2007 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bevölkerung und Sicherheit, verzeichnet sein. Diese Meldepflicht bezieht sich auf Hunde im Alter von über sechs Monaten sowie in die Gemeinde eingeführte Hunde. Die bisherigen Hundemarken sind ab 1.1.2007 ungültig. Sie erhalten keine neue Kontrollmarke. In Zukunft gilt die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip. Die Revision der eidgenössischen Tierseuchenverordnung verlangt, dass alle nach dem 1. Januar 2006 geborenen Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sind. Ihr Tierarzt berät Sie gerne über die Details. Am System der Abgabe der "Hundesteuer" ändert sich nichts. Sofern Sie einen neuen Hund haben oder keinen Hund mehr besitzen, melden Sie dies bitte umgehend der Gemeindeverwaltung, Denise Gloor, Telefon 043 355 35 29. Gestützt auf die vorliegenden Angaben, werden im Januar die Rechnungen für das Jahr 2007 versandt. Die Abgabegebühr beträgt für
Übertretungen der Vorschriften zum Gesetz über das Halten von Hunden werden mit Haft oder Busse bestraft. Gemeinde Fällanden Abt. Bevölkerung und Sicherheit Dokument Info Hundewesen Änderungen per 2007.pdf (pdf, 60.8 kB) Datum der Neuigkeit 5. Dez. 2006
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