Vorübergehende Verkehrsanordnung Dübendorfstrasse

19. Mai 2008
Die Baudirektion verfügt (Verfügung vom 28. April 2008):

I. In der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Fällanden ist die Durchfahrt auf der 740/Fällanden-/Dübendorfstrasse, km 2.015 bis km 3.25, wegen Bauarbeiten auf dem Teilstück von der Einmündung Buenstrasse in Dübendorf bis zur Einmündung des Flurweges entlang dem Chalenbach in Fällanden in beiden Richtungen gesperrt. Die Einmündung Oberdorfstrasse, Schlossstrasse, Grabenweg, Loorenweg, Mooswisenweg, Lochacherweg, Säuwinkelweg, Eigentalweg, Wisbachweg sowie sämtliche Einfahrten im gesamten Baustellenbereich sind ebenfalls gesperrt.

II. Dauer der Sperre 24. Mai ab 5.00 Uhr bis 2. Juni, 5.00 Uhr

III. Die Verkehrsumleitung erfolgt von Dübendorf in Richtung Fällanden ab Dübendorf Kreuzgung Überland-/Ringstrasse über die Überlandstrasse - Gemeinde Volketswil, Zürcherstrasse - Usterstrasse - Zentralstrasse - Gemeinde Schwerzenbach, Stationsstrasse - Bahnhofstrasse - Fällandenstrasse - Gemeinde Fällanden, Schwerzenbachstrasse nach Fällanden und von Fällanden in Richtung Dübendorf in entgegensetzter Richtung.

IV. Die Signalisation der Strassensperre und der Verkehrsumleitung erfolgt durch den Betriebsleiter.

V. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

VI. Die Verkehrsbeschränkung wird im Amtsblatt des Kantons Zürich, Glattaler, Anzeiger von Uster sowie im Oberländer bekanntgegeben.

Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt
Strasseninspektorat