Bestellung Strafregisterauszug am Postschalter

19. Mai 2008
Ab 5. Mai 2008 ist es für Privatpersonen möglich, Ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/in zustellt.

Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten entgegen. Im Zweifelsfall gibt www.post.ch (Services/Poststellen-Suche/Poststelle auswählen/Dienstleistungsangebote) Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.

Online-Bestellungen können weiterhin via www.strafregister.admin.ch gemacht werden.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Direktionsbereich Strafrecht

Bern, im Mai 2008