Urnenabstimmung Totalrevision Zweckverbandstatuten sdbu vom 29. November 2020, Anordnung

29. September 2020

Urnenabstimmung vom 29. November 2020

Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 29. November 2020 in den Zweckverbandsgemeinden Volketswil, Fällanden, Greifensee, Mönchaltort, Schwerzenbach, Maur und Wangen-Brüttisellen folgende Abstimmung statt:

  • Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu)

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen überge-ordnetes Recht, Überschreitung der Gemeinde-zwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwer-de beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerde-verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 25. September 2020 massgebend.

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)

 

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