Erneuerungswahl Friedensrichter/in (Amtsdauer 2021-2027); Wahlergebnisse 1. Wahlgang vom 7. März 2021 und Anordnung 2. Wahlgang am 13. Juni 2021Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027; Wahlergebnisse 1. Wahlgang vom 7. März 2021 und Anordnung 2. Wahlgang am 13. Juni 2021 Die Wahlberechtigten der Politischen Gemeinde Fällanden haben am 7. März 2021
Anordnung 2. Wahlgang Infolge Nichterreichen des absoluten Mehrs wird für die Wahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 ein zweiter Wahlgang auf Sonntag, 13. Juni 2021, festgesetzt. Es gelangt ein leerer Wahlzettel mit Beiblatt zur Anwendung. Entscheidend ist das relative Mehr. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden hat. Personen, die auf dem Beiblatt zum zweiten Wahlgang aufgeführt sein möchten, melden sich bis spätestens 31. März 2021 schriftlich beim Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Formulare mit den notwendigen Angaben für die Meldung von Personen für das Beiblatt können bei der Gemeindeverwaltung Fällanden, praesidiales@faellanden.ch, bezogen oder unter www.faellanden.ch/Politik/Abstimmungen/Wahlen heruntergeladen werden. Gegen diese Wahl bzw. Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Fällanden, 12. März 2021 Gemeinderat Fällanden Dokument Publikation_Wahlergebnisse_1._Wahlgang_und_Anordnung_2._Wahl.pdf (pdf, 279.4 kB) Datum der Neuigkeit 12. März 2021
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