Flughafen Zürich: Schutzkonzept Süd Phase 2 - öffentliche Auflage

29. Januar 2018
Flughafen Zürich


Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 über das sog. vorläufige Betriebsreglement (vBR) hatte das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG (FZAG) verpflichtet, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Das Schutzkonzept Süd Phase 1 wurde vom BAZL am 29. November 2013 genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die FZAG in der Folge, ein ergänztes Schutzkonzept zu erarbeiten. Die Flughafenbetreiberin hat dieses Konzept Phase 2 innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht.

Das BAZL legt das Schutzkonzept Süd Phase 2 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Die Unterlagen können vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2018 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
  • Gemeindeverwaltung Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden
  • Gemeindeverwaltung Wallisellen, Abteilung Hochbau und Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
  • Stadt Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf
  • Stadt Opfikon, Bau und Infrastruktur, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg
Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.afv.zh.ch/auflagen publiziert.

Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise:
  • Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 LFG).


Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Verkehr, Kanton Zürich