Medienmitteilung des Gemeinderates und der Schulpflege

21. Dezember 2016
Dem Zusammenschluss zwischen der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde steht nichts mehr im Weg, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Fällanden am 21. Mai 2017 der neuen Gemeindeordnung an der Urne zustimmen.

Neue Gemeindeordnung für den Zusammenschluss der Schule und der Gemeinde Fällanden
Der Gemeinderat und die Schulpflege haben sich 2015 entschlossen, die Zusammenarbeit zu verstärken. Daraus resultierte der Wille beider Behörden, sich zu einer Einheitsgemeinde zusammenzuschliessen. Mit der Einheitsgemeinde können Synergien auf der politischen Ebene und im Verwaltungsbereich besser genutzt werden. Die institutionalisierte Zusammenarbeit ermöglicht eine langfristige gemeinsame Finanzpolitik und die Festlegung eines gemeinsamen Steuerfusses. Ausserdem besteht im Bezirk Uster und generell im Kanton Zürich ein klarer Trend zur Einheitsgemeinde und schliesslich lassen sich mit dem Erlass der neuen Gemeindeordnung die Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes (nGG) umsetzen (vgl. nächster Abschnitt). Der Gemeinderat wird inklusive Schulpräsidium sieben Mitglieder zählen. Die gemeinderätlichen Aufgaben werden neu gebündelt. Weil die Ressorts in der Gemeindeordnung nicht mehr genannt werden müssen, kann der Gemeinderat seine Aufgaben neu verteilen, um die Belastung unter den Mitgliedern auszugleichen.

Neues Gemeindegesetz (nGG) ab 1. Januar 2018
Ab 1. Januar 2018 tritt im Kanton Zürich ein neues Gemeindegesetz (nGG) in Kraft. Dieses bringt zwingende Anpassungen der Gemeindeordnung mit sich, die bis spätestens Ende 2022 umgesetzt werden müssen. Fällanden hat diese Anpassungen mit dem Zusammenschluss der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde in der nun vorliegenden Gemeindeordnung bereits umgesetzt. Das nGG erweitert den organisatorischen Gestaltungsspielraum der Gemeinde bei der Festlegung der Aufgaben der Behörden, der Aufteilung der Aufgaben auf die Behörden (eigenständige und unterstellte Kommissionen), die Übertragung von Aufgaben an die Verwaltung zur selbstständigen Erledigung sowie die Festlegung der Organisation der Verwaltung. Eine wesentliche Neuerung des nGG besteht darin, dass in der Gemeindeordnung lediglich die Grundzüge der Gemeindeorganisation geregelt sind.

Vernehmlassung zur Gemeindeordnung abgeschlossen
An mehreren Sitzungen hat eine Arbeitsgruppe von Schul- und Gemeindevertretern die neue Gemeindeordnung (GO) erarbeitet. Neben der GO wurde auch über die neue Organisationsstruktur der Verwaltung diskutiert. Anlässlich einer Informationsveranstaltung für Parteien und die Bevölkerung wurde der GO-Entwurf vorgestellt und die Parteien zur Vernehmlassung einge-laden. Die Rückmeldungen der SP, FDP, der GLP, SVP, CVP, der Werkkommission, der IG für gesunde Gemeindefinanzen und eines einzelnen Bürgers zur GO wurden an einem halbtägigen Workshop von der Arbeitsgruppe intensiv diskutiert und kommentiert. Der Wunsch, die Werkkommission zukünftig als eigenständige Kommission in der GO aufzuführen, wurde umgesetzt. Weiter wurden diverse andere Änderungswünsche aufgenommen. Die beiden Behörden haben bei der Ausarbeitung der neuen GO weitgehend die Formulierungen der Muster-GO des Gemeindeamtes übernommen. Für die Vernehmlassungsteilnehmer ist überdies Anfang Januar 2017 eine Informationsveranstaltung geplant, an welcher im direkten Gespräch begründet werden soll, weshalb gewisse Eingaben nicht berücksichtigt wurden.

Urnenabstimmung im Mai 2017
An der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ob sie der gemeinsamen Gemeindeordnung zustimmen und damit den Zusammenschluss der politischen Gemeinde mit der Schulgemeinde gutheissen. Wird die Gemeindeordnung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern genehmigt, wird Fällanden ab
1. Januar 2018 zu einer Einheitsgemeinde. Im Übergangsjahr werden die beiden Behörden die Details für die zukünftige Organisation ausarbeiten. Diese werden im Geschäftsreglement des Gemeinderates geregelt. Die Schule als eigenständige Kommission wird für ihre Organisation ebenfalls ein Geschäftsreglement ausarbeiten. Das nähere Zusammenrücken erfordert auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung einige organisatorische Umstellungen, die die beiden Behörden behutsam angehen wollen. Der erste Prüfstein wird die Ausarbeitung des ersten gemeinsamen Budgets für das Jahr 2018 sein, das den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im November 2017 vorgelegt wird. Innerhalb der Einheitsgemeinde wird die Schule ihre Eigenständigkeit, insbesondere im pädagogischen Bereich, weiter beibehalten.

Empfehlung
Der Gemeinderat und die Schulpflege Fällanden empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die neue Gemeindeordnung zu genehmigen und somit dem Zusammenschluss zu einer Einheitsgemeinde Fällanden zu zustimmen.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Bruno Loher, Schulpräsident, Telefon 044 826 17 70
Brigit Frick, Vizepräsidentin, brigit.frick@ggaweb.ch

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