Gemeinderelevanter Schutzwald (Tobelwälder); Festsetzung

19. Juni 2017
Das kantonale Amt für Landschaft und Natur hat die ausgeschiedenen gerinnerelevanten Schutzwälder mit Verfügung vom 26. April 2017 behördenverbindlich festgesetzt. Die Festsetzung wurde im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 2. Juni 2017 publiziert. Dabei wird auf die Rechtswirkungen aufmerksam gemacht. Es wird ausserdem darauf hingewiesen, dass die Schutzwaldausscheidung beim Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Wald, eingesehen werden kann. Interessierte Waldeigentümerinnen und -eigentümer können während der Auflagedauer (5. Juni bis 5. Juli 2017) während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses (Montag bis Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30, Donnerstag bis 18.30, Freitag 07.30 bis 14.00 Uhr) in den Schutzwaldplan der Gemeinde Fällanden Einsicht nehmen.