Aufhebung des Kantonalen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe
Die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) hat aufgrund der länger werdenden Nächte, der stark zurückgegangenen Temperaturen und den verbreiteten und teils ergiebigen Regenfällen der letzten Tage das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Dienstag, 4. September 2018 aufgehoben. Für den Kanton Zürich gilt ab 4. September 2018 die Gefahrenstufe 2, mässige Waldbrandgefahr.
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