Festsetzung Abwassergebühren 2019

2. November 2018

Gestützt auf die Verordnung über die Abwassergebühren vom 7. Dezember 1995 hat der Gemeinderat über die Ansätze 2019 für die Verrechnung der Abwassergebühren wie folgt be­schlossen:

  1. Die Grundgebühr (Art. 15 Ziffer 1 lit. a) beträgt 160 % der Wassergrundgebühr gemäss Wasser­versorgungsreglement der Gemeinde Fällanden (bisher 160 %).
  1. Die Verbrauchsgebühr (Art. 15 Ziffer 1 lit. b) beträgt Fr. 1.40 pro m3 Trinkwasser­verbrauch (bisher Fr. 1.40 pro m3).

Der ausführliche Beschluss des Gemeinderates liegt während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses in der Abteilung Tiefbau und Werke zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, mit Begründung und unter Beilage allfälliger Akten Rekurs eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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