Gemeindeabstimmung vom 17. November 2019, Anordnung
Gemeindeabstimmung vom 17. November 2019
Anordnung
Gestützt auf § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte wird auf Sonntag,
den 17. November 2019, folgende kommunale Abstimmung angeordnet:
Grundsatzabstimmung über die Annahme oder Ablehnung der Einzelinitiative «Einheitsgemeinde in Fällanden»
Bezüglich der Abstimmungsvorschriften wird auf die Informationen auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Fällanden, 27. September 2019
Gemeinderat
Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation im Glattaler vom Freitag, 27. September 2019
Zugehörige Objekte
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