Medienmitteilung des Gemeinderats

12. November 2019

Errichtung eines eigenen Fahrdienstes für die Gemeinde Fällanden
In Fällanden wird per 1. Januar 2020 ein eigener Fahrdienst Fällander für Fällander errichtet, welcher von der Fachstelle Seniorenarbeit koordiniert wird. Die bewilligten Mehrkosten gegenüber dem heutigen Rotkreuz-Fahrdienst belaufen sich auf Fr. 2'500.– pro Jahr.
Der Rotkreuz-Fahrdienst, der seit Jahren in der Gemeinde Fällanden im Rahmen der Freiwilligenarbeit besteht, ist eine Dienstleistung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Das SRK plant, die bestehenden lokalen Rotkreuz-Fahrdienste voraussichtlich im Jahr 2020 zu zentralisieren. Dies würde bedeuten, dass die Anmeldungen und Dispositionen der Fahrten neu über die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes in Zürich zu erfolgen hätten, anstatt wie bisher über die lokalen Organisationen. Da der Rotkreuz-Fahrdienst Fällanden bestens organisiert ist und die Einsätze dank der Koordination durch die Fachstelle Seniorenarbeit rasch, unkompliziert und professionell erfolgen, kam die Alterskommission und die Fachstelle Seniorenarbeit zum Schluss, dem Gemeinderat zu beantragen, einen eigenen Fahrdienst in der Gemeinde Fällanden zu errichten. Der Gemeinderat diskutierte den Antrag an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2019 und beschloss, der Errichtung eines eigenen Fahrdienstes in der Gemeinde Fällanden per 1. Januar 2020 zuzustimmen und die notwendigen Mehrkosten zu bewilligen, da die Freiwilligenarbeit in der Gemeinde Fällanden einen hohen Stellenwert hat und entsprechend gefördert werden soll.

Erlass eines Reglements für den eigenen Fahrdienst in der Gemeinde Fällanden
Mit dem Entscheid, einem eigenen Fahrdienst in der Gemeinde Fällanden zuzustimmen, sind die geltenden Bestimmungen für den gemeindeeigenen Fahrdienst in einer schriftlichen Regelung festzuhalten. Der Gemeinderat erliess das Reglement für den Fahrdienst der politischen Gemeinde Fällanden, welches per 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Anpassung der Taxordnung und des Heimreglements Alterszentrum Sunnetal
Bei der letzten Anpassung der Taxordnung per 1. Juli 2019 wurden hauptsächlich die Pflegetaxen an die Normkosten angepasst. Die übrigen Bestimmungen blieben grösstenteils unverändert. Mit der nun gesamthaften Anpassung der geltenden Taxordnung und der entsprechenden Bestimmungen im Heimreglement per 1. Januar 2020 werden den Veränderungen im Alterszentrum Sunnetal, die sich teilweise aus den Ergebnissen der Betriebsanalyse ergaben, Rechnung getragen. Die wichtigsten Änderungen sind: Die Gliederung der Taxordnung in vier Kapitel mit der Zusammenstellung der Kosten im Anhang; die Regelung der temporären Aufenthalte; zwei neue Vertragsarten für unbefristete und befristete Aufenthalte und die Verkürzung der Kündigungsfristen.

SBB Tageskarten Gemeinde, Reduktion der Anzahl Tageskarten und Preiserhöhung
Die Gemeinde Fällanden bietet seit mehreren Jahren der Bevölkerung fünf SBB-Tageskarten Gemeinde an. Ein Vergleich der Jahre 2016 bis 2019 ergab, dass die Auslastung laufend abnahm. Aufgrund dieses Umstands entschied der Gemeinderat, ab 1. Januar 2020 nur noch vier SBB-Tageskarten Gemeinde anzubieten und den Verkaufspreis von heute Fr. 44.– auf Fr. 45.– pro Stück zu erhöhen. Auch beim Last-Minute-Preis, welcher zurzeit bei Fr. 27.– pro Stück liegt, wurde eine Erhöhung auf Fr. 35.– beschlossen.

Verkauf von 110 Aktien an die MDZ Uster AG
Die Politische Gemeinde Fällanden besitzt seit April 2002 110 Akten der MDZ Uster AG (Medizinischen Diagnose-Zentrum). Der Anschaffungswert der Aktien betrug seinerzeit Fr. 11'000.–. Der Spital Uster unterbreitete der Gemeinde Fällanden anfangs Oktober 2019 ein Kaufangebot für die 110 Aktien zum Preise von Fr. 86'900.–. Da die Gemeinde Fällanden kein politisches Interesse am weiteren Besitz der Aktien hat, beschloss der Gemeinderat, diese dem Spital Uster zum gebotenen Preis von Fr. 790.– pro Aktien zu verkaufen.

Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

  •  Finanzielle Unterstützung des Projekts «Midnight Sports Fällanden» des    Vereins Jugendarbeit Fällanden im Umfang von Fr. 2'500.– zulasten des Fonds «familienergänzende Kleinkinderbetreuung»;
  •  Anstellung von Linda Hutzler, Fachverantwortliche Qualitätsmanagement, im Alterszentrum Sunnetal, per 1. Januar 2020 mit einem 30 %-Pensum vorerst befristet für ein Jahr.



Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

Zugehörige Objekte

Name
2019_11_12_Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2019_11_05.pdf Download 0 2019_11_12_Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2019_11_05.pdf