Die Sozialbehörde ist dafür zuständig, dass die persönliche Hilfe gewährleistet und die wirtschaftliche Hilfe durchgeführt wird. In die Zuständigkeit der Behörde fallen ausserdem die Bereiche Sozialversicherung (AHV-Zweigstelle, Zusatzleistungen zur AHV/IV) und Asyl (Unterbringung, Lebensunterhalt, Lokale Anlauf- und Beratungsstelle Integration LAI)

Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und die Ausrichtung von Kleinkinderbetreuungsbeiträgen sind ebenfalls Aufgaben der Sozialbehörde.

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