Die Baukommission ist zuständig für
- die Beratung des Gemeinderates im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung,
- die Erfüllung der baupolizeilichen Aufgaben,
- die planungs- und baurechtlichen Entscheide mit Ausnahme der in Art. 25 lit. j und k der Gemeindeordnung erwähnten Objekte.
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