Der Schulpflege obliegt die strategische Führung (Planung) der Schule. Fünf Schulpflegemitglieder bilden zusammen die Schulpflege. Ihre Aufgaben richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften des Kantons und der Schulgemeindeordnung von Fällanden. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Sie besuchen die zugeteilten Klassen, nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil.

Die Schulpflege hat ihre Aufgaben bestimmten Ressorts zugeteilt, die jeweils von einer Kommission oder einem Ausschuss betreut werden. 

Sie finden im Behördenhandbuch und im Volksschulgesetz weiterführende Informationen zu den Aufgaben der Schulpflege.

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