Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- 1.
Änderung der Personalverordnung der Schulgemeinde Fällanden
2.
Musikschule / Delegation der Kompetenz für die Festsetzung der Pauschalsubventionen der Elternbeiträge für den Musikunterricht an die Schulpflege
3.
Allfällige Anftragen nach §51 des Gemeindegesetzes
Beantwortung - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden haben. Personen, die nach Art. 369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches entmündigt wurden, sind nicht stimmberechtigt.