Betreibungs- und Gemeindeammannamt Fällanden Maur Schwerzenbach

Zahlungsverbindung
PC-Konto 80-68148-4
IBAN CH82 0900 0000 8006 8148 4

Betreibungsauskunft am Schalter (Selbstauskunft)

persönlich gegen Barzahlung oder mittels gängiger Karten
Am Schalter - gegen Vorlage eines Ausweises (Reisepass oder ID) - erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte in der Regel innert weniger Minuten. Auf diesem sind die Betreibungen der letzten fünf Jahre und die Verlustscheine der letzten 20 Jahre ersichtlich.  Gebühr für einen Auszug: Fr. 17.00.

Bestellung per E-Mail oder schriftlich (nur über sich selber; Gesuchsteller muss mit der Auskunftsperson identisch sein), bitte Ausweiskopie (Reisepass oder ID) als Scan/Foto einfügen
Schriftliche Anfragen erledigen wir in der Regel in 1 - 2 Arbeitstagen. Der Versand der Betreibungsauskunft erfolgt per A-Post an die aktuelle Schweizer Wohnadresse des Gesuchstellers (keine Zustellung oder Auskünfte per E-Mail, an eine Drittadresse oder ins Ausland). Gebühr für einen Auszug: Fr. 17.00 zuzüglich Versandkosten (Porto).

Betreibungsauskunft bestellen.

Dienstleistungen des Betreibungsamtes

  • Aus- und Zustellung von Zahlungsbefehlen und Konkursandrohungen
  • Ausstellung von Auszügen aus dem Betreibungsregister (Bonitätsprüfung) mit Interessennachweis
  • Durchführung von Faustpfand- und Grundpfandbetreibungen
  • Vollzug von Arresten, Retentionen und Pfändungen
  • Verwertung von gepfändeten und retinierten Gegenständen
  • Führen des Registers über die Eigentumsvorbehalte


Dienstleistungen des Gemeindeammannamtes

  • Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Kopien
  • Zwangsvollzug oder Ersatzvornahme (Befehle, Ausweisungen, Herausgabe, gerichtliche Verbote)
  • Befundaufnahmen über den tatsächlichen Zustand
  • Zustellungen im Auftrag zürcherischer Gerichte
  • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung)
  • Freiwillige öffentliche Versteigerungen


Information zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG):

Im Kanton Zürich ist der Betreibungsbeamte auch in der Funktion als Gemeinde- bzw. als Stadtammann tätig. Dieser ist als Organ der Rechtspflege, insbesondere auch für die vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche vorgesehen.

Wissenswertes über die Zwangsvollstreckung im Kanton Zürich:

Verband Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich VGBZ
www.vgbz.ch
Formulare:
Weitere Dienste

Rechtsvorschlag erheben/Rechtsvorschlag beseitigen
https://www.vgbz.ch/betreibungsamt/rechtsvorschlag/

Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums
(Obergericht des Kantons Zürich, Verwaltungskommission):
https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mitteilungen/Kreisschreiben/2000-2009/16_09_2009.pdf

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich
www.betreibungsinspektorat-zh.ch

Bezirksgericht Uster (untere kantonale Aufsichtsbehörde der Betreibungsämter):
https://www.gerichte-zh.ch/organisation/bezirksgerichte/bezirksgericht-uster.html
 

Kontakt

Betreibungs- und Gemeindeammannamt Fällanden Maur Schwerzenbach
Schwerzenbachstrasse 10
8117 Fällanden

Tel. 043 355 35 10
betreibungsamt@faellanden.ch

Öffnungszeiten

Es gelten die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fällanden

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