Erwerb
Seit dem 15. August 2019 sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten. Das heisst, dass für deren Erwerb neu anstelle eines Waffenerwerbsscheins eine kantonale Ausnahmebewilligung «klein» benötigt wird. Solche Ausnahmebewilligungen können mit dem entsprechenden Gesuch bei der Kantonspolizei Zürich, Waffen / Sprengstoffe, Postfach, 8021 Zürich, Telefon 044 247 27 25, E-Mail waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch beantragt werden.

Alle erlaubten Waffen können mittels Gesuch für einen Waffenerwerbsschein (siehe unten) bei der Gemeinde Fällanden, Abteilung Bevölkerung und Sicherheit, beantragt werden.

Erbgang
Personen, welche Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben, haben innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein zu beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person, welche einen entsprechenden Waffenerwerbsschein eingeholt hat, übertragen werden.

Personen mit Wohnsitz Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörige, welche über keine Niederlassungsbewilligung verfügen, jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen Gemeindebehörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Bestandteiles berechtigt sind.

Gesuch
Im Gesuchsformular ist für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines jede Waffe und jeder wesentliche Waffenbestandteil mit Angabe der Waffenart zu bezeichnen (Art. 15 Abs. 1 WV).

Beilagen zum Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheines
Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte

Für ausländische Staatsangehörige mit Bewilligung in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises

Gebühren
Auszug aus Anhang 1 (Art. 55) der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WV) vom 2. Juli 2008 (Stand 1. Januar 2022):

Feuerwaffen: CHF 50.00

Andere Waffen: CHF 50.00

Wesentliche Waffenbestandteile: CHF 20.00

Verlängerung der Bewilligung: CHF 20.00

Weitere Gebühren sind direkt der vorgenannten Verordnung zu entnehmen.

Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) vom 20. Juni 1997 (Stand 1. Januar 2022), Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WV) vom 2. Juli 2008 (Stand 1. Januar 2022), Waffenverordnung (WafVO) vom 16. Dezember 1998

Preis

Verschiedene

Zugehörige Objekte