HINWEIS: Seit Juli 2023 gilt für die Einbürgerungen im Kanton Zürich ein neues Gesetz. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Abteilung Bevölkerung und Sicherheit oder an das Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Ausländische Staatsangehörige (ordentliche Einbürgerung)

Sie möchten ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung stellen? Bitte registrieren Sie sich online, damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann. Auf Gesuche in Papierform soll seit Januar 2023 verzichtet werden. Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr zwei Jahre.

Hier finden Sie alle notwenigen Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren.

Nach Prüfung der Gesuchunterlagen werden Sie zu einem Gespräch mit dem Bürgerrechtsausschuss des Gemeinderats eingeladen. Der Gemeinderat entscheidet aufgrund der Empfehlung des Ausschusses über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht. Eine Ausnahme gilt für in der Schweiz geborene Ausländer/innen. Hier entscheidet der Gemeinderat ohne vorheriges Gespräch. Am Verfahren beteiligt sind ausserdem das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, sowie das Staatssekretariat für Migration SEM.

Links:

Ausländische Staatsangehörige (erleichterte Einbürgerung)

Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern ist der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) zuständig.

Links:

Schweizer Staatsangehörige

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde sowie keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen haben und die ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen, können das Gemeindebürgerrecht erwerben.

Sind Sie länger als 10 Jahre in Fällanden wohnhaft, ist der Erwerb des Gemeindebürgerrechts gebührenfrei.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Gesuchsformular inkl. Beilagen (siehe Dokumente weiter unten) an folgende Adresse:

Gemeinde Fällanden
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit
Schwerzenbachstrasse 10
8117 Fällanden
 
Links:
 

Zugehörige Objekte