Das im Kanton Zürich geltende Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten.

Aktive Informationspolitik
Dazu verpflichtet es einerseits die Gemeindebehörden und -verwaltung, von sich aus mit Information von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu gelangen und damit eine aktive Informationspolitik zu betreiben.

Information auf Gesuch
Anderseits gibt es jeder Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den bei der Gemeindebehörden oder -verwaltung vorhandenen Information. Es kann ein Gesuch an die zuständige Stelle eingereicht werden, welche verpflichtet ist, solche Gesuche zu beantworten.

weiterführende Information unter Öffentlichkeitsprinzip Kanton Zürich

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