Diese Dienstleistung umfasst den baulichen Unterhalt, sprich: Kanalsanierungen als Folge verschobener Muffen, undichten Stellen, Wurzeleinwüchsen, Leitungseinbrüchen, lose oder eingebrochenen Schachtabdeckungen, Leiternersatz in Schächten und defekten Messgeräten in Sonderbauwerken.

Zum betrieblichen Unterhalt zählt die Sicherstellung der betrieblichen Funktion aller Kanäle und Sonderbauwerken.

Weiter gehört der Vollzug sowie die Überprüfung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) auf aktuelle Veränderungen im Siedlungsplan oder übergeordnetem Recht dazu.

Auch die Zustandserfassung der privaten Hauskanalisationen und Überwachung des Vollzugs der notwendigen Massnahmen sowie der Neubau von durch übergeordnete Planung (Quartierpläne) festgelegten Abwasseranlagen sind Aufgabengebiete dieses Bereichs.

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