Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe. Die wirtschaftliche Hilfe soll das soziale Existenzminimum gewährleisten und wird aufgrund der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe berechnet.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Wir beraten Sie auch bei persönlichen, familiären und finanziellen Problemen. Mit Ihnen zusammen erarbeiten Möglichkeiten zur Problemlösung oder weisen sie an geeignete Stellen weiter.

Links zu den Beratungsstellen:
Schuldenfragen
Onlineberatung
Alkohol- und Suchtprobleme
Budgetfragen
Paar-/Eheberatung
Kinder und Jugend
Selbsthilfe
Arbeitslos

Zugehörige Objekte