Oft reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte und geben Ihnen die notwendigen Formulare ab. Die Zusatzleistungen werden berechnet und ausgerichtet durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

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