Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, die notwendige Hilfe. Wer für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe. Dabei gilt es, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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